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Was ist die staatliche Anerkennung?

Transkript

Leise Hintergrundmusik und Anna Wanke, HFH Studierende und HFH Marketing-Managerin, spricht:
„Hallo, ich bin Anna, ehemalige Studierende der HFH. Als ich damals überlegt habe, an welcher Hochschule ich meinen Abschluss mache, war mir natürlich wichtig, dass der Bachelor auch anerkannt ist.“
Musik wird lauter und kurze Titeleinblendung: Was ist die staatliche Anerkennung?
Formattiteleinblendung: kurzerklärt
Die Musik wird wieder leiser, Anna spricht weiter in die Kamera:
„Die staatliche Anerkennung ist ganz grob gesagt ein Qualitätsmerkmal. Diese Anerkennung wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg bestätigt. Das besagt, dass die Bachelor- und Masterabschlüsse, die ihr an der HFH macht, gleichwertig zu denen an Präsenzuniversitäten oder Hochschulen sind.
Neben der staatlichen Anerkennung gibt es auch noch ein weiteres Qualitätsmerkmal. Und zwar werden alle Studiengänge regelmäßig in einem sogenannten Reakkreditierungsverfahren überprüft. Das bedeutet einfach, dass alle paar Jahre unabhängige Agenturen die Qualität der Studieninhalte überprüfen. Dabei wird dann zum Beispiel auch geschaut, ob die Inhalte des Studiengangs in der Zeit gut machbar sind.
Also zusammenfassend kann ich sagen, ich habe mich damals für den Bachelor an der HFH entschieden, weil er eben genauso anerkannt ist wie der an einer Präsenzuniversität. Für mich war
wichtig, dass ich in meinem Fernstudium viel flexibler studieren konnte. So konnte ich zum Beispiel neben dem Studium eine Ausbildung machen und später Vollzeit arbeiten.“
Musik wird lauter und Logoeinblendung der Hamburger Fern-Hochschule.

Audiodeskription

In diesem etwa 90 Sekunden langen Video geht die ehemalige HFH Studierende und HFH Marketing-Managerin Anna Wanke der Frage nach, was die staatliche Anerkennung für das Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule bedeutet.
Protagonistin Anna sitzt auf einem hellblauen Sitzsack mit gelben Kissen und spricht die Zuschauenden mit Blick in die Kamera direkt an. Sie trägt ein weißes T-Shirt und eine schwarze Hose. Neben dem Sitzsack steht ein dunkelgrauer Beistelltisch mit einer hellblauen Kaffeetasse, zwei Notizbüchern und Stiften. Im Hintergrund ist ein heller Büroraum mit einer großen Fensterfront und verschiedenen grünen Topfpflanzen.
Anna spricht in die Kamera, im Hintergrund leise Musik: „Hallo, ich bin Anna, ehemalige Studierende der HFH. Als ich damals überlegt habe, an welcher Hochschule ich meinen Abschluss mache, war mir natürlich wichtig, dass der Bachelor auch anerkannt ist.“
Die Hintergrundmusik wird lauter. Eine blaue, halbtransparente Fläche erscheint flächendeckend, während Anna noch durch die transparente Fläche zu sehen ist. Folgende Frage wird eingeblendet: Was ist die staatliche Anerkennung? Es folgt die Formattiteleinblendung: Kurzerklärt.
Die Musik wird wieder leiser, Anna spricht weiter in die Kamera:
„Die staatliche Anerkennung ist ganz grob gesagt ein Qualitätsmerkmal. Diese Anerkennung wurde durch die Freie und Hansestadt Hamburg bestätigt. Das besagt, dass die Bachelor- und Masterabschlüsse, die ihr an der HFH macht, gleichwertig zu denen an Präsenzuniversitäten oder Hochschulen sind.
Neben der staatlichen Anerkennung gibt es auch noch ein weiteres Qualitätsmerkmal. Und zwar werden alle Studiengänge regelmäßig in einem sogenannten Reakkreditierungsverfahren überprüft. Das bedeutet einfach, dass alle paar Jahre unabhängige Agenturen die Qualität der Studieninhalte überprüfen. Dabei wird dann zum Beispiel auch geschaut, ob die Inhalte des Studiengangs in der Zeit gut machbar sind.
Also zusammenfassend kann ich sagen, ich habe mich damals für den Bachelor an der HFH entschieden, weil er eben genauso anerkannt ist wie der an einer Präsenzuniversität. Für mich war
wichtig, dass ich in meinem Fernstudium viel flexibler studieren konnte. So konnte ich zum Beispiel neben dem Studium eine Ausbildung machen und später Vollzeit arbeiten.“
Anna lächelt, die Musik wird lauter und das Logo der Hamburger Fern-Hochschule wird mittig auf einer blauen, halbtransparenten Fläche gezeigt.


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