So sparen Sie im Fernstudium Zeit und Geld

Sie interessieren sich für ein Fernstudium an der HFH und haben bereits eine Ausbildung, Fortbildung oder Studienmodule an einer anderen Hochschule absolviert? Dann prüfen Sie, welche bereits erbrachten Leistungen auf Ihr Studium an der HFH anrechenbar sind. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen. Hier finden Sie Anrechnungsformulare zu jedem Studiengang.

Ihre Vorteile durch Anrechnungen bereits erbrachter Leistungen:

  • Sie können einzelne Studienmodule als bereits bestanden werten lassen
  • Sie können sich direkt in höhere Semester einstufen lassen und Ihr Studium verkürzen
  • Sie kommen schneller zum Studienabschluss und können Studiengebühren sparen

 

Alles, was Sie zum Thema Anerkennung von Leistungen wissen müssen:

  1. Lassen Sie Ihre Vorleistungen kostenlos von uns prüfen
  2. Anerkennung von Leistungen aus beruflicher Aus- und Fortbildung
  3. Anerkennung von Leistungen aus einem Hochschulstudium
  4. Anerkennung aus akademischer Weiterbildung der HFH

So funktioniert die Anrechnung

1. Lassen Sie Ihre Vorleistungen kostenlos von uns prüfen

Wenn Sie sich für ein Fernstudium an der HFH interessieren, bieten wir Ihnen an, kostenlos und unverbindlich Ihre Unterlagen zu prüfen: Wir sagen Ihnen, welche Ihrer bereits erbrachten und nachgewiesenen Leistungen wir Ihnen auf ein Studium an der HFH anrechnen können.

Für diese Anrechnungsprüfung finden Sie Antragsformulare zu jedem unserer Studiengänge im Download-Bereich der HFH-Website. Wenn Sie bereits eingeschrieben sind, finden Sie diese auch im WebCampus.

Um eine erste Einschätzung zu erhalten, genügt eine einfache Kopie Ihrer Unterlagen, die Sie uns per Mail an studierendenservice@hamburger-fh.de schicken können.

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Anrechnungsbescheid, den Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung zum HFH-Fernstudium und den amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnisse, Prüfungsergebnisse) einreichen.

Lassen Sie dafür bitte amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnisse, Prüfungsergebnisse etc.) erstellen und schicken Sie diese postalisch an den HFH-Studierendenservice (Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg).

Sie können die Beglaubigungen ihrer Unterlagen auch kostenfrei in unseren HFH-Studienzentren vornehmen lassen, indem Sie dort die Originaldokumente vorlegen. 

Wichtig: Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen auf Studienmodule der HFH ist nur möglich, wenn Sie den Anrechnungsantrag gestellt haben, bevor Sie an der Modulprüfung des Studienmoduls teilnehmen. Die Teilnahme an der Modulprüfung beginnt mit der Anmeldung zur Prüfung. 

2. Anerkennung von Leistungen aus beruflicher Aus- und Fortbildung

Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von beruflichen Aus- und Fortbildungen erworben haben, können Sie auf das Studium an der HFH anrechnen lassen.

Damit werden Studienmodule oder Teilprüfungen eines Moduls als bereits bestanden gewertet. Wenn mehrere Prüfungsleistungen angerechnet werden, können Sie ggf. direkt in ein höheres Semester eingestuft werden.

Für Leistungen aus ausgewählten Aus- und Fortbildungen hat die HFH Regeln zur pauschalen Anrechnung festgelegt. Leistungen, die in diesen Richtlinien nicht aufgeführt sind, werden individuell durch die HFH-Fachbereiche geprüft.

Voraussetzungen:

  • Ihre Vorleistung muss der geforderten Leistung an der HFH inhaltlich gleichwertig sein. Bezüglich des Umfangs muss sie mindestens 80 Prozent des Workloads des entsprechenden HFH-Studienmoduls entsprechen.
  • Die berufliche Aus oder Fortbildung muss erfolgreich abgeschlossen, per Zeugnis bestätigt („Fortbildungsprüfung“) und mit mindestens der Note 4,0 (ausreichend) bewertet sein.
  • Dem Antrag zur Anrechnung legen Sie bitte folgendes bei: Abschlusszeugnis, Lehrplan der Bildungseinrichtung mit ausgewiesenem Stundenumfang und den detaillierten Fächerinhalten.

3. Anerkennung von Leistungen aus einem Hochschulstudium

Wenn Sie aus einer anderen Hochschule an die HFH wechseln möchten oder bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, können Sie sich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen auf das HFH-Fernstudium anrechnen lassen.

Auch dadurch gelten die entsprechenden Studienmodule als bereits bestanden oder einzelne Semester als bereits absolviert. Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen wird durch die HFH-Fachbereiche individuell geprüft.

Voraussetzungen:

  • Ihre Vorleistung aus dem Studium muss der geforderten Leistung an der HFH inhaltlich gleichwertig sein. Bezüglich des Umfangs muss sie mindestens 70 Prozent des Workloads des entsprechenden HFH-Studienmoduls entsprechen. Aus vergleichbaren Notensystemen wird die Note übernommen.
  • Die Anrechnung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelor/Master-Thesis) ist ausgeschlossen.
  • Dem Antrag zur Anrechnung legen Sie bitte folgendes bei: beglaubigte Notennachweise, Übersicht des Workloads/Semesterwochenstunden, Inhaltsbeschreibung der Studienfächer bzw. Module.

4. Anerkennung aus akademischer Weiterbildung der HFH

Wenn Sie Module aus dem Programm der akademischen Weiterbildung an der HFH absolvieren, können Sie durch eine Prüfung ein HFH-Hochschulzertifikat und Credit Points (CP) erwerben. Die hier erzielten CP können Sie wiederum auf die entsprechenenden Fernstudiengänge der HFH anrechnen lassen.

Akademische Weiterbildungen stehen an der HFH in Form von Modulen für die Bereiche Gesundheit, Pflege, Soziales, Wirtschaft, Recht und Technik zur Verfügung. Jedes Weiterbildungsmodul kann in sechs Monaten absolviert werden und mit Hochschulzertifikat (mit Prüfung) oder wahlweise mit Teilnahmezertifikat (ohne Prüfung) abgeschlossen werden.

Voraussetzungen:

  • Um ein Weiterbildungsmodul anrechnen lassen zu können, müssen Sie es erfolgreich mit Prüfung abschließen. Dafür erhalten Sie das HFH-Hochschulzertifikat und die entsprechenden Credit Points (CP).
  • Die Weiterbildung muss ein Studienmodul des Studiengangs abdecken, für den die Anrechnung erfolgen soll. Auf der jeweiligen Zertifikatsseite finden Sie Hinweise zur Anrechnungsmöglichkeit.
  • Um die Details zur Anrechnung abgeschlossener Weiterbildungsmodule mit Hochschulzertifikat zu erfahren, kontaktieren Sie bitte die HFH-Studienberatung

Beispiele für Anerkennungen für das Fernstudium:

  • Sie haben eine kaufmännische Ausbildung in den Bereichen Industrie, Handel oder Büro abgeschlossen
  • In den Studiengängen Bachelor BWL und Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor können Sie sich das Studienmodul „Einführung in die Betriebswirtschaft“ anrechnen lassen.
  • Sie haben Abitur und hatten in der Oberstufe vier Halbjahre lang Englisch
  • In den Bachelorstudiengängen, in denen das Modul Wirtschaftsenglisch enthalten ist, können Sie sich das Studienmodul „Wirtschaftsenglisch“ anrechnen lassen, wenn Sie in der Oberstufe einen Notenschnitt von mindestens fünf Punkten erzielt haben. Auch wenn Sie Englisch während der österreichischen Matura mit mindestens „ausreichend“ abgeschlossen haben, ist das Modul anrechenbar.
  • Sie sind staatlich geprüfter Techniker/in, Betriebswirt_in oder Absolvent/in der IHK, HAK, HTL, HBLA oder HLW
  • In der Übersicht unserer „Besonderen Studienmodelle“ erfahren Sie, wie Sie ihr Studium unter diesen Voraussetzungen in deutlich kürzerer Studienzeit absolvieren können.
  • Sie haben die Qualifizierung zum Betriebswirt (IHK) erfolgreich beendet 
  • Wir können Sie aufgrund der Anrechnung von mehreren betriebswirtschaftlichen Modulleistungen in das 3. Studiensemester des Bachelor BWL einstufen. 
  • Sie haben eine Fortbildung zur Stations- oder Pflegedienstleitung erfolgreich abgeschlossen
  • Zur Anrechnung dieser Fortbildung für den HFH-Bachelorstudiengang Pflegemanagement erfolgt stets eine Einzelfallprüfung.    

„Im Bachelorstudiengang BWL wird ein großer Teil der Leistungen aus dem VWA-Studium von der HFH anerkannt. Dadurch ergibt sich eine erhebliche Verkürzung der Regelstudienzeit. Für mich war das ein gutes Argument für die HFH.“

Portrait Bettina Mandel
Bettina Mandel
Bachelor BWL

„Dass die HFH Vorkenntnisse aus Studium und Beruf anerkennt, ist sehr attraktiv, um zügig voranzukommen und Inhalte nicht doppelt zu belegen. Durch mein voriges Studium wurde ich im Bachelor Psychologie der HFH direkt in das dritte Fachsemester eingestuft.“

Portrait Esther Nauenburg
Esther Nauenburg
Bachelor Psychologie

"Vor meinem Berufsstart als Pilotin hatte ich ein Studium an der RWTH Aachen angefangen. Wegen der besseren Vereinbarkeit mit Beruf und Familie bin ich dann zur HFH gewechselt, wo meine bereits absolvierten Prüfungen weitgehend anerkannt wurden."

Portrait Veronica Schömer
Veronica Schömer
Master Maschinenbau