Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) legt die allgemeinen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule fest. Nach dem HmbHG gibt es verschiedene Wege, über die Sie zum Studium zugelassen werden können:

  • über die (Fach-)Hochschulreife,
  • als beruflich Qualifizierte über eine anerkannte Fortbildungsprüfung oder
  • als Berufstätige nach Ausbildung und mehrjähriger beruflicher Tätigkeit über eine Eingangsprüfung mit Gasthörerschaft.

Zum Studium an der HFH können Sie zugelassen werden, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen. Mit einer fachgebundenen Hochschulreife ist die Zulassung dann möglich, wenn Ihre sogenannte Fachbindung mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt. Da diese Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in allen Bundesländern gleich sind, werden sie als Regelzulassungsvoraussetzungen bezeichnet.

Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen müssen Sie – außer in in den beiden Studiengängen Psychologie und Wirtschaftspsychologie sowie dem Online-Studiengang Wirtschaftsrecht LL.B. – berufspraktische Grundkenntnisse in Form eines Grundpraktikums (12 bzw.13 Wochen) nachweisen. Dieser Nachweis ist bereits durch eine einschlägige berufliche Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, Fortbildung oder Tätigkeit erbracht. Wenn Sie als Bewerber mit fachgebundener Hochschulreife den praktischen Unterricht im Umfang der Fachoberschule absolviert haben und deren fachliche Ausrichtung dem gewählten Studiengang entspricht, haben Sie das Grundpraktikum ebenfalls nachgewiesen. Ohne berufspraktische Kenntnisse müssen Sie das Praktikum im Umfang von 12 bzw. 13 Wochen nachweisen, wovon sieben Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden sechs Wochen können studienbegleitend absolviert werden. 

Wenn Sie als Interessent Ihre Berufsausbildung nicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die HFH-Studienberatung. Dort erhalten Sie alle für Sie relevanten Informationen und Ihre Unterlagen werden individuell geprüft.

Please note:
We kindly inform you that we do not offer any study programmes in English.

Wenn Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und/oder einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben wollen, finden Sie alle relevanten Informationen hier. Diese gelten unabhängig davon, ob sie Bürgerin bzw. Bürger Deutschlands, eines anderen EU-Landes oder eines Landes außerhalb der EU sind.

Please note:
We kindly inform you that we do not offer any study programmes in English.

Bewerben

Bitte beachten Sie, dass für ein Studium mindestens ein Sprachniveau von B2 nachzuweisen ist.

Wenn Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung / einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen und sich für den Masterstudiengang Maschinenbau (M.Eng.) bewerben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studienkolleg Konstanz.

Auf folgender Seite finden Sie näherer Infos und einen Antrag zur Anerkennung Ihrer Zeugnisse:

Zum Studienkolleg Konstanz

Für alle andere Studiengänge bewerben Sie sich bitte direkt über die HFH-Studienberatung.

Folgende Unterlagen sind einzureichen, damit Ihre Bewerbung geprüft und bearbeitet werden kann:

  • Nachweis der Deutschkenntnisse – B2 oder höher
  • eine Kopie des Zeugnisses der Studienberechtigung (Abitur für die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs, Hochschulabschlusszeugnis für die Aufnahme eines Masterstudiengangs) in der Originalsprache
  • eine Kopie der Übersetzung des Zeugnisses der Studienberechtigung (Abitur für die Aufnahme eines Bachelorstudiengangs, Hochschulabschlusszeugnis für die Aufnahme eines Masterstudiengangs) durch einen/r vereidigten Dolmetscher:in oder Übersetzer:in die deutsche Sprache (falls das Original nicht bereits in Englisch ausgestellt ist).
  • sofern vorhanden, eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch die ZAB oder die zuständige Behörde. Sollte Ihr Abschluss nicht eindeutig in der Datenbank der ZAB gelistet sein, ist diese zwingend notwendig.
  • sofern vorhanden, die Feststellungsprüfung eines passenden Studienkollegs

Alle weiteren fremdsprachigen Unterlagen, mit Ausnahme englischsprachiger Zeugnisse, müssen in die deutsche Sprache übersetzt und in Kopie eingereicht werden. Die Übersetzung muss von einem/r vereidigten Dolmetscher:in oder Übersetzer:in vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • die Deutschkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber sollen mindestens auf dem Niveau B2 sein
  • die HFH-Studienberatung prüft Ihre ausländischen Zeugnisse ausschließlich gemäß den Bewertungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Alle Informationen finden Sie hier https://anabin.kmk.org/anabin.html.

    Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage der Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz, die in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) veröffentlicht sind.
    Die Bewertungsvorschläge finden Sie auch in der gemeinsamen Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der ZAB auf www.daad.de/zulassungsdatenbank.
    Hier finden Sie weitere Informationen zum Gleichwertigkeitsbescheid.

Als beruflich Qualifizierte mit ausländischen Qualifikationen können Sie sich bei uns für ein Studium bewerben, wenn die Ausbildung als solche in Deutschland anerkannt ist und eine anschließende Berufspraxis von mindestens drei Jahren vorliegt. Ggf. müssen Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über Ihre Ausbildung bei der zuständigen Stelle beantragen und einreichen. 

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage der Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz, die in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) veröffentlicht sind. Die Bewertungsvorschläge finden Sie auch in der gemeinsamen Datenbank des ZAB und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD): www.daad.de/zulassungsdatenbank

Bitte beachten Sie in jedem Fall auch die Länderhinweise in den dortigen FAQs. Die Bewertungsvorschläge dienen den zuständigen Anerkennungsstellen als Entscheidungsgrundlage, welche ausländischen Schulabschlüsse in Deutschland den Hochschulzugang eröffnen können. Die in dieser Zulassungsdatenbank enthaltenen Informationen dienen internationalen Studierenden als Orientierung, sind für Anerkennungsstellen jedoch nicht verbindlich.

Alle Informationen bezüglich eines Antrags auf Zeugnisbewertung finden Sie hier.
 

Sprachkenntnisse

Vor Aufnahme des Studiums müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Sie weisen dies in der Regel durch die Ablegung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nach. Nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen müssen die Bewerberinnen und Bewerber Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachweisen.

Von der Deutschen Sprachprüfung sind freigestellt:

  1. Studienbewerber, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
  2. Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz" (DSD II);
  3. Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde;
  4. Inhaber des "Kleinen deutschen Sprachdiploms" oder des "Großen deutschen Sprachdiploms", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;
  5. Studienbewerber, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
  6. Studienbewerber, die den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TEST-DAF) gemäß § 11 dieser Rahmenordnung mit einem für die beantragte Hochschulzulassung ausreichenden Ergebnis abgelegt haben.

Die örtlichen Prüfungsordnungen können sonstige Fälle der Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung regeln. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der DSH können also von Hochschule zu Hochschule leicht unterschiedlich sein; weitere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte bei der HFH-Studienberatung.

Bitte vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass Ihr Zeugnis in Deutschland zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt (vgl. https://anabin.kmk.org).

Weitere nützliche Hinweise erhalten ausländische Studienbewerber unter anabin.kmk.org, www.daad.de, www.testdaf.de und auf der Seite der Kulturministerkonferenz.

Studieren ohne Abitur

Zulassungsvoraussetzungen, Studieren ohne Abitur

An der HFH können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne (Fach-)Hochschulreife zugelassen werden. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite. 

Mehr zum Thema Studieren ohne Abitur

Beglaubigung Ihrer Dokumente

Für Ihre Immatrikulation an der Hamburger Fern-Hochschule müssen Sie unter anderem Ihre Zeugnisse in beglaubigter Form vorlegen.

Mehr zum Thema Beglaubigungen

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Taschenrechner im Vordergrund, dahinter eine schreibende Hand

Prüfen Sie, welche bereits erbrachten Leistungen auf Ihr Studium an der HFH anrechenbar sind. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen.

Mehr zum Thema Anrechnungen