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News · 08.12.2025

Finanzielle Förderung: Die HFH vergibt neun neue Deutschlandstipendien

Die Stipendien-Vergabekommission hat 9 Stipendien neu vergeben und 11 bestehende verlängert; insgesamt unterstützt die HFH ab 1. Januar 2026 nun 35 Stipendiat*innen mit monatlich 300 Euro
Eine Person mit Kopfhörern und Laptop auf dem Schoß sitzt auf Sofa und reckt beide Arme jubelnd nach oben.
Zweimal pro Jahr vergibt die HFH Deutschlandstipendien an ihre Studierenden.

Zum neuen Semester, das an der HFH am 1. Januar 2026 startet, fördert die Hamburger Fern-Hochschule wieder neue Studierende mit dem Deutschlandstipendium.

In der aktuellen Vergaberunde wurden 9 neue Stipendien vergeben. 11 bereits bestehende Stipendien werden verlängert.

Zusammen mit den bereits länger laufenden Deutschlandstipendien unterstützt die HFH ab dem neuen Jahr somit insgesamt 35 Studierende mit einer monatlichen finanziellen Förderung in Höhe von 300 Euro.

Plakat Deutschlandstipendium mit vielen Gesichtern von Geförderten

Förderung für studentische Leistung und soziales Engagement

Ihre Entscheidungen zur Auswahl der Stipendiat*innen trifft die Vergabekommission der HFH regelmäßig auf Basis von bewährten Auswahlkriterien.

Diese berücksichtigen sowohl schulische und studentische Leistungen als auch gesellschaftliches Engagement sowie die individuellen Bildungs- und Lebenswege der Bewerbenden.

Besonderes Augenmerk legt die Kommission dabei auf Studierende, die erfolgreich sind, obwohl sie herausfordernde Lebensumstände meistern müssen.

Finanzielle Entlastung: Monatliche Förderung für zwei Semester

Bewilligt wird das Stipendium zunächst für zwei Semester. Stipendiat*innen können jedoch jederzeit eine Verlängerung der Förderung bis zum Ende ihrer Regelstudienzeit beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass die zu Beginn festgestellte Qualifikation der Geförderten weiterhin vorhanden ist und Gründe für die Verlängerung angegeben werden können.

Nächste Bewerbungsphase im Frühjahr 2026

Deutschlandstipendien werden an der HFH zwei Mal im Jahr vergeben. Die nächste Bewerbungsphase startet wieder im Frühjahr und läuft von Mitte März bis Mitte April 2026.

Das entsprechende Antragsformular wird jeweils zu Beginn der neuen Bewerbungsrunde auf der HFH-Website sowie im HFH-WebCampus (zum Log-in) veröffentlicht.

Porträts eines älteren und eines jüngeren Mannes mit dem Schriftzug "Stiften Sie Bildungserfolg!" in der Mitte.

Privates Engagement macht Förderung möglich – Mitmachen erwünscht

Das Deutschlandstipendium ist ein Gemeinschaftsprojekt von Staat und Gesellschaft. Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen sind eingeladen, mit einem monatlichen Beitrag von 150 Euro aktiv in Bildung zu investieren. Zusammen mit dem staatlichen Anteil entsteht so ein Stipendium in Höhe von 300 Euro, das direkt einer:einem Studierenden zugutekommt.

Der persönliche Bezug und das gesellschaftliche Engagement vieler Förder*innen machen das Programm besonders wertvoll – für die Geförderten ebenso wie für die Unterstützenden.

Information und Kontakt

Wer mehr über das Stipendienprogramm an der HFH erfahren oder sich selbst als Förder*in engagieren möchte, findet alle wichtigen Informationen auf der Website der Hochschule. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

E-Mail an deutschlandstipendium@hamburger-fh.de schreiben

Die HFH gratuliert allen Stipendiat*innen herzlich und wünscht viel Erfolg für das Studienjahr!

Zusätzliche Förderoptionen für HFH-Studierende

Neben dem Deutschlandstipendium stehen Studierenden der HFH weitere finanzielle Unterstützungsangebote zur Verfügung. Eine Übersicht ergänzender Finanzierungsmöglichkeiten und Tipps zur Studienförderung an der HFH finden Sie auf unserer Seite zu den Fördermöglichkeiten.

Ein Beispiel ist das Aufstiegsstipendium (externe Website). Hierfür beginnt die neue Bewerbungsphase wieder im Frühjahr 2026: Ab dem 24. März 2026 ist die Online-Bewerbung geöffnet.

Das Stipendium wird vom Bundesbildungsministerium vergeben und richtet sich an engagierte Erwachsene, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über den dritten Bildungsweg erworben haben.