Orientierungswissen

So funktioniert die Anrechnung von Leistungen

Mareike Bock
Ein Mann sitzt auf dem Sofa, telefoniert, schaut auf einen Laptop und hält Papiere in der Hand.

5 Fragen an eine Expertin aus dem Studierendenservice

Nicht selten haben Menschen schon einige Erfahrungen im Beruf oder einem vorherigen Studium gesammelt, bevor sie sich für ein Fernstudium an der HFH entscheiden – umso besser, dass es die Möglichkeit gibt, zuvor erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen.

An der HFH prüfen wir kostenlos für dich, ob du bereits absolvierte Studieninhalte, Berufserfahrungen und Fort- oder Weiterbildungen auf dein Fernstudium anrechnen lassen kannst. Im besten Fall kannst du damit Zeit und Studiengebühren sparen. Wie diese Anrechnung funktioniert und was genau man überhaupt anrechnen lassen kann, ist aber nicht immer sofort ersichtlich.

In diesem Interview erklärt dir eine Mitarbeiterin des Studierendenservice kurz und knapp die wesentlichen Dinge, die du beachten musst, wenn du dir Leistungen anrechnen lassen möchtest.

Was genau muss ich tun, um mir Leistungen auf mein Fernstudium anrechnen zu lassen?

Im ersten Schritt wird eine Anfrage gestellt. Bei Studieninteressierten ist der richtige Ansprechpartner die Interessent:innenberatung. Alle, die bereits an der HFH studieren, wenden sich an den Studierendenservice. Von dort wird die Anfrage, wenn sie denn vollständig ist, an den jeweiligen Fachbereich weitergeleitet.

Was bedeutet „vollständig“?

Im Idealfall sollten bei einer Anfrage sowohl das Antragsformular als auch alle Nachweise zuvor erbrachter Leistungen als Scan beigefügt sein. Ansonsten müssen wir noch geraume Zeit mit dem bzw. der Interessierten hin und her schreiben, bevor alles in die Prüfung gehen kann. Das kostet unnötig Zeit. Die Prüfungen nehmen ja, je nach Fachbereich, manchmal mehrere Wochen in Anspruch. Da ist alles, was Zeit spart, absolut willkommen.

Kannst du konkreter benennen, welche Dokumente man mitschicken sollte, um die Prüfung zu erleichtern und zu beschleunigen?

Das kommt auf die Art der Vorerfahrung an. Hat man vor dem HFH-Studium bereits ein Hochschulstudium absolviert, sollte man sein Zeugnis sowie das Modulhandbuch mitschicken. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung sind der Rahmenlehrplan sowie das Abschlusszeugnis von Interesse. 

Berufserfahrungen oder Weiter- und Fortbildungen sollten durch ein Arbeitszeugnis bzw. ein Zertifikat belegt werden. Als Faustregel kann man sagen: Alles, was die erbrachten Leistungen sowie die behandelten Inhalte bescheinigt, sollte mitgeschickt werden. Nachweise sind das A&O!

Gibt es denn eine generelle Formel, nach der die Anrechnung von Leistungen ermittelt werden kann?

Nein. Jeder Antrag auf Anrechnung wird individuell vom Fachbereich geprüft. Da geht es um bereits erlernte Inhalte, Qualifikations-Niveaus und Workloads, die erfüllt sein müssen. Genauere Infos und erste Anhaltspunkte findet man zu diesen Dingen auf der HFH-Website unter dem Punkt Anrechnung von Leistungen

Außerdem lohnt sich ein Blick auf das Antragsformular des jeweiligen Studienganges. Dort findet man Infos dazu, welche Inhalte das Studium behandelt, welche Vorerfahrungen man anrechnen lassen kann und wie diese nachzuweisen sind.

Zu guter Letzt: Wann muss man denn seinen Antrag stellen? Gibt es Fristen?

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wichtig ist nur, dass man ihn VORHER stellt. Das heißt für Studieninteressierte VOR der Immatrikulation und für bereits Studierende VOR Teilnahme an der Modulprüfung des Studienmoduls, für das man den Anrechnungsantrag stellt.

Vielen Dank für den Überblick!

Unsere Tipps auf einen Blick:

Wir hoffen, das Thema Anrechnung von Leistungen ist mit diesem Interview ein wenig klarer geworden.
Hier noch einmal kurz und knapp alle Tipps unserer Interviewpartnerin:

  1. Lade dir im Download-Bereich der HFH-Website den Anrechnungsbogen für deinen (gewünschten) Studiengang herunter, um dich zu orientieren, welche Inhalte im Studium gefordert sind, was angerechnet werden kann und welche Nachweise benötigt werden.
    • Bei bereits absolviertem Hochschulstudium: Studienzeugnis und Modulhandbuch
    • Bei einer Ausbildung: Abschlussurkunde/-zeugnis und Rahmenlehrplan
    • Bei Berufserfahrungen: Arbeitszeugnis
    • Bei Fort- und Weiterbildungen: Zertifikat
  2. Sammle deine Nachweise zusammen, scanne sie ein und sende sie direkt zusammen mit deinem Anrechnungsantrag an die Interessent:innenberatung bzw. den Studierendenservice.

Wir wünschen dir viel Erfolg!

HFH Mitarbeiterin Marketing Dr. Mareike Bock
Dr. Mareike Bock