Prof. Dr. Achim Gmilkowsky LL.M.
Achim Gmilkowsky , LL.M.
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Vita
Prof. Dr. Achim Gmilkowsky begann das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg im Sommersemester 1983. Schwerpunkte seiner Ausbildung waren das Internationale Recht und das Wirtschaftsrecht. Er schloss das Studium nach acht Semestern mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab.
Nach einigen Monaten Freier Mitarbeit in einer großen Hamburger Anwaltskanzlei begann Achim Gmilkowsky 1988 seinen Referendarsdienst beim Oberlandesgericht Celle. Das Referendariat brachte ihn u.a. für ein Vierteljahr in eine Anwaltskanzlei nach Dubai, U.A.E. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen trat Achim Gmilkowsky 1991 in die Rechtsabteilung eines internationalen Handelskonzerns ein. Zwei Jahre später schloss er seine Doktorarbeit ab. Anschließend übernahm er in der Rostocker Niederlassung eines Schiffbaukonzerns eine Position im Vertragsmanagement.
1997 kehrte Achim Gmilkowsky zurück nach Hamburg, um sich als Rechtsanwalt selbstständig zu machen. Im Rahmen seiner wirtschaftsrechtlich beratenden Anwaltstätigkeit übte er umfangreiche Seminar- und Vortragstätigkeiten aus und absolvierte eine Fortbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Ab 2010 übernahm er an mehreren Hochschulen Lehraufträge für Wirtschafts- und Medienrecht.
Seit November 2012 ist Dr. Achim Gmilkowsky Professor für Wirtschaftsrecht an der HFH. Von September 2013 bis Juli 2023 übte Prof. Dr. Achim Gmilkowsky das Amt des Dekans des Fachbereiches Wirtschaft aus. Seit Dezember 2013 ist er Mitglied im Hochschulsenat der HFH. Von Mai 2017 bis Juni 2020 übte er zusätzlich die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten der HFH aus. Seit Dezember 2024 ist er Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Nebenberuflich graduierte er 2021 zum Master of Laws (LL.M.). Er ist als Gutachter in nationalen und internationalen Akkreditierungsverfahren tätig.
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Veröffentlichungen (Auswahl)
"Unternehmensbezogene Geschäfte – Analyse und Entwicklungsoptionen einer stellvertretungsrechtlichen Auslegungsregel". In: Hagener Juristische Beiträge, 2021
„Schule und Urheberrecht – Unterrichtsmaterial im Intranet“. In: Schule und Recht, August 2014
„Vertragsgestaltung für Fotografen (Teil 3)“. In: Kultur und Recht, Mai 2014
„Vertragsgestaltung für Fotografen (Teil 2)“. In: Kultur und Recht, Oktober 2013
„Urheberrecht im schulischen Musikunterricht“. In: Meinig, Ute „Musizieren mit Kindern“, 2012, Verlag Handwerk und Technik, Hamburg 2013
„Das Urheberrecht am Werk des Schülers“. In: Schulleitung und Schulentwicklung Bd. 62, Februar 2013
„Vertragsgestaltung für Fotografen (Teil 1)“. In: Kultur und Recht, Dezember 2012
„Der Künstler als Unternehmer“. In: Kultur und Recht, Juli 2012
„Schule und Schulbibliothek (Teil 2)“. In: Schulleitung und Schulentwicklung Bd. 88, Juli 2012
„Schule und Schulbibliothek (Teil 1)“. In: Schulleitung und Schulentwicklung Bd. 59, Juli 2012
„Das Urheberrecht am Werk des Schülers“. In: Kultur und Recht, Januar 2012
„Das Urheberrecht des Architekten an einem Bauwerk – eine Untersuchung am Beispiel eines Schulgebäudes“. In: Kultur und Recht, Juli 2011
„Schule und Schulbibliothek im Urheberrecht“. In: Kultur und Recht, April 2011
„Von Lockvögeln und Mondpreisen – Was bringt das neue Wettbewerbsrecht?“. In: HoheLuftBrücke November 2004 S. 6
„Geschäftsraummiete“. In: HoheLuftBrücke November 2002, S. 9
„Sperrwirkung des § 93 Insolvenzordnung bei der Gesellschafterhaftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft“. In: Liber Discipulorum für Prof. Dr. Gerrit Winter, Verlag Versicherungswirtschaft 2002 S. 73
„Wann die erteilte Untervermietungserlaubnis als verweigert gilt“ Anmerkung zum Urteil AG Hamburg vom 15.11.1999
(Az.: 643 C 508/99). In: Hamburger Grundeigentum 9/2000 S. 293„Die Produkthaftung für Umweltschäden und ihre Deckung durch die Produkt-Haftpflichtversicherung“, Dissertation, 1995, Verlag Peter Lang, Frankfurt/M.