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Fernstudium-Tipps

Das Studium unterbrechen

Wenn ihr an der HFH ein Fernstudium beginnt, bieten wir euch verlässliche Rahmenbedingungen für Orientierung, Klarheit und Sicherheit in eurer gesamten Studienzeit. Dazu zählt zum Beispiel die sogenannte Regelstudiendauer, also die für jeden Bachelor und Master durch die Akkreditierung festgelegte Studiendauer und Semesterzahl.

Natürlich wissen wir, dass fast alle unsere Studierenden berufsbegleitend studieren und dass viele von euch bereits eine Familie gegründet haben, ihr euch um Kinder kümmert oder z.B. Angehörige pflegt.

Sowohl im Job als auch im privaten Bereich kann während eines Studiums immer Unvorhergesehenes passieren, was euch vor besondere Herausforderungen stellt. Damit ihr in solchen Fällen nicht euren Studienwunsch aufgeben und das Fernstudium abbrechen müsst, gibt es zum Glück verschiedene Möglichkeiten.
Thomas Graf
Studentin sitzt vor ihrem Laptop

Was tun, "wenn mal etwas dazwischenkommt?"

Wenn euch Herausforderungen begegnen, die euch am zügigen (Weiter-)Studieren hindern und euren Zeitplan durcheinanderwirbeln, habt ihr zwei Möglichkeiten, die in diesen Fällen helfen. Ihr könnt euch:

  1. Beurlauben lassen, also das Studium für ein oder zwei Semester lang unterbrechen und/oder
  2. die Regelstudienzeit überschreiten. Je nach Studiengang habt ihr bis zu zwei Semester kostenfreie Überschreitungszeit, welche automatisch nach der Regelstudienzeit beginnt.

Studium unterbrechen – das müsst ihr dafür klären:

Eine Studienunterbrechung könnt ihr beantragen, wenn ein relevanter Grund vorliegt, der auch belegbar ist. Relevante Gründe sind zum Beispiel:

  • Erkrankung
  • Elternzeit
  • Ein beruflicher Grund, etwa eine befristete Tätigkeit im Ausland, ein Wechsel des Arbeitsplatzes o.ä.

Wenn ihr ein Studium aus solchen Gründen unterbrechen möchtet, stellt bitte einen formlosen Antrag per E-Mail an unseren Studierendenservice (yeliz.duendar@hamburger-fh.de) der dann von unseren Mitarbeitenden geprüft wird. Bitte fügt hier auch die Begründung und möglichst einen Nachweis für eure geplante Unterbrechung mit an.

Zudem müsst ihr diesen Antrag rechtzeitig vor Beginn des geplanten „Unterbrechungssemesters“ stellen, das bedeutet mindestens einige Wochen davor. Eine Studienunterbrechung kann nur semesterweise und im Voraus beantragt werden.

Bei Fragen wendet euch auch gerne an die zuständigen Berater:innen im WebCampus (Login, externer Link).

Regelstudienzeit überschreiten – das ist zu beachten:

Wenn ihr für euren Studiengang mehr Zeit benötigt, als die Regelstudienzeit vorsieht, könnt ihr trotzdem weiterstudieren und die Regelstudienzeit überziehen. Je nach Studiengang und Vertragsbedingungen werden euch dafür bis zu zwei Semester gebührenfreie Überschreitungszeit gewährt.

Der Studienvertrag mit der HFH verlängert sich im Fall der Überziehung automatisch auf unbestimmte Zeit, dazu müsst ihr keinen gesonderten Antrag stellen. Ihr werdet also nicht automatisch exmatrikuliert, sondern könnt auch dann normal weiterstudieren, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird.

Auch nach der gebührenfreien Überschreitungszeit endet das Studium nicht zwangsläufig. Ihr könnt dann euer Studium fortsetzen; allerdings fallen während der Überziehungssemester je nach Studiengang monatlich reduzierte Studiengebühren für die restliche Studienzeit an.

Auch hier kann euch bei konkreten Rückfragen ein:e Studienberater:in weiterhelfen!

Fazit: Es gibt immer eine Lösung

Wenn ihr diese Regelungen beachtet, findet sich auch dann immer eine Lösung, wenn ihr eine Auszeit nehmen oder euer Studium verlängern möchtet.

Sobald ihr absehen könnt, dass es dazu kommen wird, raten wir euch in jedem Fall, das direkte Gespräch mit uns an der HFH zu suchen: Kontaktiert bitte dazu den Studierendenservice und beschreibt eure individuelle Situation, damit wir euch bestmöglich unterstützen können.

Kontakt: 040 350 94 360

Autor:in

HFH-Mitarbeiter Thomas Graf im Profil
Thomas Graf
Redakteur