Orientierungswissen

Akkreditierung – was ist das und warum ist sie wichtig?

Prof. Dr. iur. Birgit Schröder / Thomas Graf
Fünf Personen unterhalten sich auf Flur hinter Glas

An der HFH · Hamburger Fern-Hochschule sind alle Fernstudiengänge, ob Bachelor oder Master, nicht nur staatlich anerkannt, sondern auch unabhängig akkreditiert. Aber was bedeutet das eigentlich?

Warum werden Studiengänge oder Hochschulen „akkreditiert“ und wie funktioniert dieser Prozess? Und warum ist das für Studierende und Studieninteressierte wichtig?  
 

Akkreditierungen sichern Qualitätsstandards

Die Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von neuen Studiengängen. Das Wort kommt vom lateinischen „accredere“ und meint "Glauben schenken".

Man unterscheidet zwischen „Programmakkreditierung“ und „Systemakkreditierung“:

Bei der Programmakkreditierung werden einzelne Studiengänge geprüft, also ein konkretes Lehrangebot samt Inhalten und Abläufen.

Bei der Systemakkreditierung wird das gesamte Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule begutachtet. Systemakkreditierte Hochschulen erhalten dadurch das Recht, ihre einzelnen Studiengänge selbst zu überprüfen und diesen das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen.

Darüber hinaus gibt es noch „alternative Verfahren“, die zwischen Akkreditierungsrat und Bundesländern individuell abgestimmt werden.
 

Darum sollten Sie auf eine Akkreditierung achten

Durch die Akkreditierung soll eine Qualitätssicherung der Studiengänge erreicht werden. Eine Akkreditierung dient damit als Signal für die hohe Qualität eines Studiengangs (Programmakkreditierung) bzw. der Hochschule und ihres Qualitätsmanagements als Ganzes (Systemakkreditierung).

Das ist in zweierlei Hinsicht für Studierende wichtig:
 

  • Akkreditierungen bestätigen eine hochwertige akademische Ausbildung

Zum einen möchten Studierende die Gewissheit haben, in eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu investieren. Wenn ein Studiengang nicht akkreditiert ist, dann wurde dessen Qualität (bislang) nicht auf der Grundlage der vom Akkreditierungsrat verabschiedeten Kriterien zur Akkreditierung von Studiengängen festgestellt.

Ohne Akkreditierung fehlt also ein unabhängiges Qualitätsurteil über den Studiengang – etwa in Hinblick auf die Studieninhalte, die Studienstruktur, die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung oder die Modularisierung etc.
 

  • Akkreditierungen werden von Arbeitgebern als Gütesiegel wahrgenommen

Zum anderen ist eine Akkreditierung auch ein Gütesiegel für einen potenziellen Arbeitgeber. Genießt die Hochschule einen guten Ruf und kann auf akkreditierte Studiengänge verweisen, dann signalisiert dies für ein Unternehmen zugleich auch die Qualität der Absolvent:innen.

Darüber hinaus kann es für Absolventen von nicht-akkreditierten Studiengängen auch nachteilig sein, wenn beispielsweise eine Promotion an einer ausländischen Hochschule angestrebt wird.

Studieninteressierte und Studierende sollten also genau hinschauen, ob die jeweilige Akkreditierung vorliegt. Von nicht akkreditierten Angeboten sollte Abstand genommen werden, um Nachteile zu vermeiden.

Das Verfahren der (Programm-)Akkreditierung

An staatlichen und an staatlich anerkannten Hochschulen wie der HFH wird dieser Prozess der Qualitätssicherung von Studiengängen in offiziellen Akkreditierungsverfahren durchlaufen, bevor ein neues Studienangebot startet.

In diesen Verfahren prüfen unabhängige Gutachter z. B., ob das Curriculum stimmig ist, die fachlichen und methodischen Inhalte in den Modulen ausreichend behandelt werden und nicht zuletzt auch, ob das Studium so strukturiert ist, dass Studierende es auch in der angegebenen Regelstudienzeit absolvieren können – das Studium also „machbar“ ist.

Erfolgt die Akkreditierung „mit Auflagen“, muss die Hochschule innerhalb einer bestimmten Frist nachjustieren, z. B. eine festgestellte Lücke in der Prüfungsordnung oder ähnliches beseitigen.

Wenn eine Hochschule einen neuen Studiengang in ihr Portfolio aufnimmt und akkreditieren lässt, handelt es sich um die „Erstakkreditierung“ – diese ist in der Regel fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Akkreditierungsagenturen erneut in der Hochschule vorstellig und es kommt zur „Reakkreditierung“, die dann sieben Jahre lang gültig ist.
 

Zuständigkeit der Stiftung Akkreditierungsrat

Nicht jeder kann eine Akkreditierung durchführen; vielmehr ist es Aufgabe des Akkreditierungs­rates, Agenturen für eine Tätigkeit in Deutschland zuzulassen. Das sorgt für die Unabhängigkeit und auch die Vergleichbarkeit der Akkreditierungsverfahren.

Während früher die Zuständigkeit für Akkreditierungen direkt bei den Wissenschaftsministerien der Bundesländer lag, gibt es seit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen die erwähnten Akkreditierungsagenturen.

2017 einigten sich die Bundesländer im „Studienakkreditierungsstaatsvertrag“ (in Kraft getreten 2018) auf die Einrichtung der Stiftung Akkreditierungsrat.

Diese rechtsfähige Stiftung des Öffentlichen Rechts hat die Aufgabe, die Grundanforderungen für Akkredi­tierungs­verfahren zu regeln und ist damit das zentrale Beschlussgremium, das über die Gutachten der Agenturen entscheidet und letztlich die offiziellen Akkreditierungssiegel an die Hochschulen verleiht.

So sorgt der Akkreditierungsrat dafür, dass die durchgeführten Akkreditierungsverfahren ein Höchstmaß an Qualität, Vergleichbarkeit und Transparenz aufweisen.
 

Zuständigkeit der Akkreditierungsagenturen

Bevor eine Agentur die Berechtigung erhält, Studiengänge und Hochschulen im Auftrag des Akkreditie­rungs­rates zu prüfen, muss sie selbst ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Der Akkreditierungsrat ist verpflichtet, die Akkreditierungen durch die Agenturen zu überwachen.  

Die Begutachtungsverfahren führen dann die verschiedenen Akkreditierungsagenturen selbst durch. In diesen Verfahren besuchen die Mitglieder der Agenturen – meist zusammengesetzt aus Wissenschaftlern anderer Hochschulen und Studierenden – die jeweiligen Hochschulen.

Bei dieser „Begehung“ verschaffen sich die Prüfer einen Eindruck über die Hochschule und die Studiengänge, tauschen sich mit den Verantwortlichen aus und besprechen die im Vorfeld eingereichten Akkreditierungsunterlagen.

 

Folgende Agenturen sind vom Akkreditierungsrat für eine Tätigkeit in Deutschland zugelassen (Stand 03/22):

  • AAQ: Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
  • ACQUIN: Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
  • AHPGS: Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales
  • AKAST: Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
  • AQ Austria: Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
  • AQAS: Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
  • ASIIN: Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften,
  • der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • evalag: Evaluationsagentur Baden-Württemberg
  • FIBAA: Foundation for International Business Administration Accreditation
  • MusiQuE: Music Quality Enhancement
  • ZEvA: Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

 

Prof. Dr. iur. Birgit Schröder
Studiengangsleitung Management im Gesundheitswesen (M.A.)
HFH-Mitarbeiter Thomas Graf im Profil
Thomas Graf
Redakteur