Spezifische Managementfunktionen im Gesundheits- und Sozialwesen
Im Modul Spezifische Managementfunktionen werden betriebswirtschaftlich relevante Bedingungen und Anforderungen vertieft, die in hohem Grad für den Gesundheits- und Sozialsektor und die darin tätigen Organisationen spezifisch sind.
Ausgangspunkt und Schwerpunkt des Moduls ist dabei die Frage der Finanzierung bzw. der Ressourcenmobilisierung. Denn hier bestehen aufgrund der öffentlich-rechtlichen Steuerung einerseits und der zivilgesellschaftlichen Verankerung vieler Organisationen andererseits spezifische Formen, deren Kenntnis für die Handlungsfähigkeit im Gesundheits- und Sozialsektor elementar ist.
Ziel des Moduls ist zum einen, Kenntnisse einschlägiger Finanzierungsformen und ihrer Voraussetzungen zu erlangen und zum anderen die bewusste Gestaltung der jeweiligen Außenbezüge durch Kommunikations- und Marketingstrategien und den Nachweis von Arbeitserfolgen bzw. des Nutzens der eigenen Tätigkeit.
- Der Finanzierungsmix in Nonprofit-Organisationen und das Management selbsterwirtschafteter Mittel
- Finanzierungsmanagement in Nonprofit-Organisationen
- Grundlegende Finanzierungsquellen und Finanzierungsmix
- Management selbererwirtschafteter Mittel
- Öffentliche Zuwendungen als Finanzierungsinstrument
- Stellenwert öffentlicher Zuwendungen als Finanzierungsform
- Rechtliche Grundlagen, Zuwendungsarten und Förderrichtlinien
- Zuwendungsmanagement
- Reformbedarf in der Zuwendungsfinanzierung
- Zuwendungen im europäischen Kontext
- Fundraising: Das Management von Spendenmitteln
- Rahmenbedingungen des Spendenmanagements
- Fundraising als Managementaufgabe
- Methoden und Instrumente des Fundraisings
- Marketing im Gesundheits- und Sozialbereich
- Marketing im Gesundheits- und Sozialbereich
- Wettbewerbs- und kundenorientiertes Handeln
- Ziele des Marketings
- Strategisches Marketing
- Der Marketinginstrumentenmix
- Stakeholder-Management in Nonprofit-Organisationen
- Theoretische Bezüge
- Besonderheiten des Stakeholder-Managements in Non-Profit-Organisationen
- Identifizierung, Beschreibung und Bewertung von Stakeholdern
- Maßnahmen des Stakeholder-Managements
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FAQs
Für die Zulassung zu einem Studium ist zunächst das Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erforderlich.
Die Hochschulzugangsberechtigung kann nachgewiesen werden durch:
- Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife,
- eine anerkannte Fortbildungsprüfung (z. B. abgeschlossene Meisterprüfung)
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließender mind. zweijähriger Berufstätigkeit.
Sie benötigen für die Anmeldung zu einem Studium an der HFH die vollständig ausgefüllten Anmelde- und Immatrikulationsunterlagen.
Daneben sind – je nach Zulassungsart – weitere Unterlagen erforderlich. Bei Zulassung zum Studium auf Grundlage der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife benötigen wir das jeweilige Zeugnis in amtlich beglaubigter Form.
Für die Zulassung zur Gasthörerschaft müssen Sie einen Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung und die mind. zweijährige Berufserfahrung einreichen. Kann die Zulassung zum Studium durch ein Beratungsgespräch erfolgen, benötigen wir einen amtlich beglaubigten Nachweis über Ihre abgelegte anerkannte Fortbildungsprüfung.
Hier finden Sie alles, was Sie benötigen, um sich an der HFH immatrikulieren zu lassen.
Das Studium an der HFH ist als Fernstudium mit unterstützenden Präsenzphasen konzipiert. Sie bekommen zu Beginn jedes Semesters alle prüfungsrelevanten Materialen in Form von Studienbriefen nach Hause geschickt (Ausnahme: Online-Studiengänge an der HFH).
Sie eignen sich den Lernstoff aus den Studienbriefen selbstständig an, um dann an der Modulprüfung in einem Studienzentrum teilzunehmen. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie online im sogenannten WebCampus selbstständig vor.
Das selbstständige Lernen wird ergänzt durch Präsenzveranstaltungen, die an regionalen Studienzentren angeboten werden. Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig, kann modulspezifisch jedoch auch zwingend vorgeschrieben sein und wird grundsätzlich jeder/m Studierenden empfohlen. Gern beraten wir Sie ausführlicher.
Wenden Sie sich dazu an unseren Studierendenservice.
Für das Hauptpraktikum muss ein Tätigkeitsnachweis eingereicht werden, der berufliche Tätigkeiten von mind. einem halben Jahr ausweist, die inhaltlich im Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang stehen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Anrechnungsbestätigung.
Sollte keine Anrechnung der beruflichen Tätigkeit möglich sein, ist ein Praktikum im Umfang von 20 Wochen zu absolvieren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Ausnahme Wirtschaftsrecht Online (LL.B.):
Dauer: Gemäß § 3 Abs. 2 Praktikumsordnung dauert das reguläre Praktikum in diesem Studiengang 14 Wochen; es wird nicht zwischen Grund- und Hauptpraktikum unterschieden.
Anrechnung: Gemäß § 5 Praktikumsordnung müssen berufliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens einem halben Jahr ausgeführt worden sein und Praktikumsinhalte aufweisen, um angerechnet zu werden.
Klausuren finden entweder samstags in den regionalen Studienzentren oder im Online-Format statt.
Die angebotene Klausurform kann je nach Studiengang/Modul grundsätzlich variieren; verbindliche Infos dazu erhalten Sie im HFH-WebCampus (zum Login).
Online-Klausuren werden in der Regel als Proctoring-Klausur oder in Form schriftlicher Ausarbeitungen angeboten.
Aktuelle Informationen (Zeitpunkte, Klausurform, Voraussetzungen etc.) erhalten Sie stets im WebCampus. Dort sind die jeweiligen Prüfungspläne verfügbar, anhand derer Sie sich orientieren und organisieren können.