Berufsbegleitend promovieren: Zum Doktortitel mit der HFH · Hamburger Fern-Hochschule

Vielen Studierenden ist eine Promotion im Anschluss an ein Bachelor- oder Masterstudium oft zu zeit- und kostenaufwendig. Dabei stellt eine abgeschlossene Promotion bessere berufliche Perspektiven in Aussicht.

Im Vergleich zu Masterabsolvent:innen erhöht ein Doktortitel das Einstiegsjahresgehalt zudem im Schnitt um 15.000 Euro und verbessert die beruflichen Aufstiegschancen.

Mit einem Promotionsstudium an der internationalen MATE Hungarian University of Agriculture and Life Sciences in Ungarn, das in enger Kooperation mit der HFH · Hamburger Fern-Hochschule durchgeführt wird, können Sie die Vorteile eines flexiblen Fernstudiums genießen und berufsbegleitend promovieren.

In Betriebswirtschaft und Management zum Doktorgrad

An der HFH bieten wir die Möglichkeit, am Kooperationsprogramm mit der MATE Hungarian University of Agriculture and Life Sciences (bislang Universität Kaposvár) teilzunehmen und so den international angelegten und berufsbegleitend strukturierten Promotionsstudiengang Betriebswirtschaft und Management (Ph.D.) zu absolvieren.

Das Promotionsrecht liegt dabei bei der MATE Hungarian University of Agriculture and Life Sciences, die nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens den akademischen Doktorgrad mit der Bezeichnung Doctor of Philosophy (Ph.D.) verleiht.

Der Ph.D. der MATE Hungarian University ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt; gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz dürfen Sie den Ph.D. in Deutschland als Doktorgrad („Dr.") ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.
 

Berufsbegleitendes Promotionsstudium: Das sind die Vorteile

Stellenausschreibungen für Führungspositionen verlangen in einer Zeit von globalisierten Märkten und diversifizierten Tätigkeitsprofilen häufig nach kompetenten, generalistisch ausgebildeten und promovierten Akademiker:innen.

Das Promotionsstudium ist heutzutage für viele ambitionierte Menschen mit akademischer Vorbildung eine ausgezeichnete Möglichkeit, berufliche Tätigkeit und akademische Weiterbildung zu vereinen.

Wenn Sie bereits auf einen erfolgreichen beruflichen Werdegang zurückblicken, sich in einer verantwortungsvollen Position im Unternehmen befinden, Sie Familie haben und nun durch eine Promotion beruflich weiter aufsteigen möchten, dann eignet sich ein berufsbegleitendes Promotionsstudium hervorragend.

"Besonders spannend finde ich die interkulturelle Auseinandersetzung innerhalb des Promotionsstudiums selbst, aber auch mit den internationalen Kommilitonen. Die Zusammensetzung der Studentengruppe aus verschiedenen Fachbereichen regt darüber hinaus die fachliche Diskussion an."

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Portrait Patrick Lukasiak
Patrick Lukasiak
Promotionsstudium Betriebswirtschaft und Management

FAQ - die häufigsten Fragen zum Fernstudium

Studienmaterialien

Grundsätzlich sind alle prüfungsrelevanten Inhalte in den Studienbriefen erfasst. Weitere Fachliteratur ist somit in der Regel nicht notwendig, um die Modulprüfungen erfolgreich zu absolvieren.
Dies gilt nicht für die Erstellung von Haus- und Abschlussarbeiten, da hier eine umfangreiche Literaturrecherche und -verwendung erforderlich ist.

Ja, Einsendeaufgaben finden Sie modulbezogen im WebCampus im Materialbereich. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass Einsendeaufgaben für jedes Modul verfügbar sind.
Für jedes Modul stehen Ihnen jedoch Übungsaufgaben zur Verfügung. Diese stehen für Sie im WebCampus im Materialbereich bereit.

Rechtzeitig zu Beginn jedes Semesters werden alle prüfungsrelevanten Studienbriefe an Ihre Wunschadresse geschickt und auf dem WebCampus als Download zur Verfügung gestellt.

Fernstudium

Ein Fernstudium lohnt sich besonders für Personen, die ein flexibles Studienmodell bevorzugen und sich organisatorische Freiheiten wünschen.

Vor allem für Studierende, die berufsbegleitend studieren oder Familie haben, ist die große räumliche, zeitliche und organisatorische Flexibilität im Fernstudium von enormem Vorteil.

Einige Studiengangsanbieterinnen und -anbieter geben ihren Studierenden neben dem obligatorischen Selbststudium zusätzlich die Möglichkeit, unterstützende Lehrveranstaltungen vor Ort oder online zu besuchen.

Die Kosten für ein Fernstudium variieren je nach Hochschultyp und Studiengangsanbieter.

Die Kosten unterscheiden sich nach Abschlussart, Semesterzahl und Studienkonzept. Sie bestehen hauptsächlich aus den monatlichen Studiengebühren und einer abschließenden Prüfungsgebühr.

Die Kosten für ein Bachelorstudium an der HFH · Hamburger Fern-Hochschule bewegen sich zwischen ca. 5.600 und 13.000 Euro. Die Kosten für ein Masterstudium liegen zwischen ca. 6.400 und 11.200 Euro. 

Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auf unserer folgenden Seite: Fernstudium-Kosten.

Ein Fernstudium ist bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen geschätzt, da Fernstudierende mit dem erfolgreichen Abschluss nicht nur ihre akademischen Fachkenntnisse, sondern Fähigkeiten zur Selbstorganisation, Zeitmanagement und strukturierter Arbeitsweise nachgewiesen haben.

Die Qualität der Studienabschlüsse ist durch gesetzliche Regelungen gesichert, indem die Qualität und Struktur der einzelnen Studiengänge regelmäßig externen Kontrollen unterzogen werden – der sogenannten Akkreditierung.

Durch die staatliche Anerkennung einer Hochschule wird zudem die inhaltliche Gleichwertigkeit mit staatlichen Hochschulen gewährleistet.

Die Anforderungen eines Fernstudiums sind mit denen von Präsenzstudiengängen vergleichbar.

Da die Bachelor- und Masterabschlüsse im Fernstudium und Präsenzstudium gleichwertig sind, ist auch das Niveau der Leistungen gleich, die für einen Hochschulabschluss zu erbringen sind.

Leistungsnachweise werden in der Regel durch Klausuren, schriftliche Hausarbeiten und prüfungsrelevante und praxisnahe Übungen erbracht.

Eine Besonderheit im Fernstudium ist die Bedeutung des Selbststudiums. Die Lehre ist in hohem Maße verschriftlicht und Studierende lernen online und mit Hilfe von Studienbriefen. Diese sind didaktisch für das Selbststudium optimiert und bilden die Lehrinhalte vollständig ab.

Das Selbststudium stellt Anforderungen an die Fähigkeiten der Selbstorganisation, des Zeitmanagements und an die Fähigkeiten der strukturierten Arbeitsweise der Fernstudierenden.

Ein Fernstudium ist für Personen sinnvoll, die einen Hochschulabschluss erwerben möchten und zugleich auf flexible Studienbedingungen Wert legen.

Während die Qualität der Lehre und das Renommee der vergebenen Abschlüsse gleichwertig zu Präsenzstudiengängen sind, bietet ein Fernstudium die Möglichkeit, räumlich und zeitlich unabhängig zu bleiben.

Studierende sind nicht an feste Vorlesungs- und Seminarzeiten gebunden und müssen in der Regel keine Präsenzveranstaltungen besuchen.

Die Lehre findet im Fernstudium über Studienbriefe statt. Diese werden postalisch versendet, sind oft auch online verfügbar und ermöglichen damit ein ortsunabhängiges Studium.

Zulassungsvoraussetzungen

Trifft keine der drei vorgenannten Voraussetzungen der Hochschulzugangsberechtigung auf Sie zu, können Sie leider kein Studium an der Hamburger Fern-Hochschule aufnehmen.

Eine anerkannte Fortbildungsprüfung kann gegeben sein, wenn die Qualifizierung einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasst und mit einer Prüfung abgeschlossen wurde (nachweisbar durch ein Zertifikat und/oder Zeugnis). Ob die von Ihnen absolvierte Qualifizierung eine anerkannte Fortbildung darstellt, wird stets individuell auf Grundlage der von Ihnen bei unserem Studierendenservice einzureichenden Unterlagen geprüft. Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf unserer Infoseite: Zulassungsvoraussetzungen Fernstudium.

Für das Zulassungsverfahren gelten an der HFH die Regelungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Sie erhalten die Zulassung, wenn Sie die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife mit thematisch passender Fachbindung nachweisen. Mit Berufserfahrung können Sie 
häufig auch ohne Abitur studieren.

Es führen drei grundlegende Wege zu einem Bachelorstudium an der HFH: 

  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife plus berufspraktische Kenntnisse (i.d.R. erbracht durch einschlägige Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Tätigkeit; alternativ: 12 bis 13-wöchiges Grundpraktikum) oder
  • ohne (Fach-)Hochschulreife durch anerkannte Fortbildungsprüfung und gebührenpflichtiges Beratungsgespräch (Infos zum Studieren ohne Abitur) oder
  • mit abgeschlossener Berufsausbildung plus zwei Jahre Berufserfahrung und Eingangsprüfung an der HFH. Lassen Sie sich Zeiten von Kindererziehung, Pflegetätigkeit, Freiwilligendiensten o. Ä. mit bis zu einem Jahr auf Ihre  Berufstätigkeit anrechnen.

Studienablauf

Ja. Sie haben die Möglichkeit, auch im Ausland zu studieren und Prüfungen abzulegen. Die Prüfungen werden an geeigneten Einrichtungen und Institutionen (z. B. Goethe-Instituten, deutsche Botschaften) absolviert. Dafür ist es erforderlich, dass Sie sich selbstständig mit der betreffenden Institution in Verbindung setzen und die Möglichkeit der Prüfungsableistung vor Ort vereinbaren. Nachdem Sie uns einen Ansprechpartner der betreffenden Einrichtung mitgeteilt haben, werden wir die Klausur kurz vor dem Prüfungstermin an die Einrichtung übermitteln. Für die Anmeldung zur Prüfung melden Sie sich direkt beim Prüfungsamt der HFH.

Präsenzveranstaltungen, komplexe Übungen oder Labore finden im Ausland nicht statt.

Eine Studienunterbrechung kommt in Betracht, wenn Sie einen relevanten Grund haben und diesen auch belegen können (z. B. Elternzeit, befristete berufliche Tätigkeit im Ausland).

Der Antrag auf eine Studienunterbrechung bedarf einer individuellen Prüfung und Beratung. Zudem ist der Antrag fristgebunden.
Unser Studierendenservice gibt Ihnen dazu gern weitere Auskünfte.

Nein. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, verlängert sich der Studienvertrag nach Ablauf der Regelstudienzeit auf unbestimmte Zeit, ohne dass es dafür eines Antrages oder neuen Vertrages bedarf.

Grundsätzlich können Sie bis zu zwei Semestern im Anschluss an die Regelstudienzeit gebührenfrei weiterstudieren. Nach Ablauf dieser gebührenfreien Überschreitungszeit können Sie Ihr Studium gegen Zahlung einer Semesterstudiengebühr fortsetzen.*

* gilt nicht für die Online-Studiengänge Wirtschaftsrecht

Um das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abschließen zu können, sollten Sie grundsätzlich 10 bis 15 Stunden pro Woche einplanen.
Das hängt natürlich ganz vom individuellen Lerntyp ab.

Das Studium an der HFH ist als Fernstudium mit unterstützenden Präsenzphasen konzipiert. Sie bekommen zu Beginn jedes Semesters alle prüfungsrelevanten Materialen in Form von Studienbriefen nach Hause geschickt (Ausnahme: Online-Studiengänge an der HFH). Sie eignen sich den Lernstoff aus den Studienbriefen selbstständig an, um dann an der Modulprüfung in einem Studienzentrum teilzunehmen. Die Prüfungsanmeldung nehmen Sie online im sogenannten WebCampus selbstständig vor.

Das selbstständige Lernen wird ergänzt durch Präsenzveranstaltungen, die an regionalen Studienzentren angeboten werden. Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig, kann modulspezifisch jedoch auch zwingend vorgeschrieben sein und wird grundsätzlich jeder bzw. jedem Studierenden empfohlen.

Gern beraten wir Sie ausführlicher. Wenden Sie sich dazu an unseren Studierendenservice.

Anmeldung

Ja. Über die digitale Anmeldestrecke der HFH können Sie sich auch online zum Fernstudium anmelden. Dazu finden Sie z. B. unten auf jeder Studiengangsseite die Möglichkeit, sich online anzumelden. Ihre Angaben werden geprüft und wir stellen Rückfragen, sollten Daten fehlen. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten erhalten Sie Ihre Immatrikulation und Sie können Ihr Fernstudium beginnen. Weitere Informationen: Anmeldung zum Fernstudium.

Sie benötigen für die Anmeldung zu einem Studium an der HFH die vollständig ausgefüllten Anmelde- und Immatrikulationsunterlagen.

Daneben sind – je nach Zulassungsart – weitere Unterlagen erforderlich. Bei Zulassung zum Studium auf Grundlage der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife benötigen wir das jeweilige Zeugnis in amtlich beglaubigter Form.

Für die Zulassung zur Gasthörerschaft müssen Sie einen Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung und die mind. zweijährige Berufserfahrung einreichen. Kann die Zulassung zum Studium durch ein Beratungsgespräch erfolgen, benötigen wir einen amtlich beglaubigten Nachweis über Ihre abgelegte anerkannte Fortbildungsprüfung.

Hier finden Sie alles, was Sie benötigen, um sich an der HFH immatrikulieren zu lassen.

Anrechnungen

Natürlich. Gern prüfen wir die Möglichkeit von Anrechnungen Ihrer Leistungen. Dafür reichen Sie bitte das Anrechnungsformular ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen zu den Vorleistungen bei uns ein. Dieses Dokument finden Sie hier unter jedem Studiengang. Auf dieser Seite finden Sie alle weitere Informationen zum Thema Anerkennung und Anrechnung von Leistungen im HFH-Fernstudium: Anrechnung Fernstudium. So verkürzt sich Ihr Studium vielleicht und Sie sparen Zeit und Geld. 

Prüfungen

Ja, grundsätzlich können alle Prüfungen im Ausland absolviert werden, mit Ausnahme von komplexen Übungen und Laborpraktika.
Für die Prüfungen stehen Ihnen verschiedenen Institutionen vor Ort zur Verfügung, wie Goethe-Institute, Botschaften und Konsulate.
Auch eine Abnahme von Prüfungen an deutschen Schulen, Universitäten und Hochschulen ist denkbar.

Klausuren finden entweder samstags in den regionalen Studienzentren oder im Online-Format statt.

Die angebotene Klausurform kann je nach Studiengang/Modul grundsätzlich variieren; verbindliche Infos dazu erhalten Sie im HFH-WebCampus (zum Login).

Online-Klausuren werden in der Regel als Proctoring-Klausur oder in Form schriftlicher Ausarbeitungen angeboten.

Aktuelle Informationen (Zeitpunkte, Klausurform, Voraussetzungen etc.) erhalten Sie stets im WebCampus. Dort sind die jeweiligen Prüfungspläne verfügbar, anhand derer Sie sich orientieren und organisieren können.

Für das Ablegen von Prüfungen in Form von Prüfungsleistungen und Studienleistungen haben Sie mehrere Prüfungsversuche.
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung kann so häufig erfolgen bis die Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Die Begrenzung der Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht vorgesehen.

Studiengänge

Unsere Studiengänge sind durch ACQUIN bzw. ZEvA akkreditiert. Alle Informationen zur Akkreditierung und Anerkennung der Studiengänge finden Sie auch auf unserer Infoseite "Staatliche Anerkennung Fernstudium".

Beide Studiengänge sind auf der Managementebene angesiedelt.

Der Studiengang Pflegemanagement bereitet auf Führungsaufgaben in den unterschiedlichen Einrichtungen und Leitungsebenen der pflegerischen Versorgung vor. Zu den Berufs- und Tätigkeitsfeldern gehören Krankenhäuser, die ambulante und die stationäre Pflege, medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflege- und Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Fachverlage, Berufs- und Patientenverbände, politische Vereinigungen oder Beratungsunternehmen.
Der Studiengang Pflegemanagement zielt auf die Wahrnehmung von Aufgaben im mittleren Management bzw. in Funktions- oder Stabsstellen.

Der Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement bereitet auf Leitungsfunktionen und Stabstellenaufgaben in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vor. Einsatzfelder können die Führungsebenen in Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und Krankenkassen sein.

Studiengebühren

Ja, Sie können die Studiengebühren steuerlich geltend machen. Auf unserer Webseite "Fernstudium steuerlich absetzen" erfahren Sie mehr.

Eine Auswahl an Förderungsmöglichkeiten, die für die Finanzierung eines Fernstudiums in Betracht kommen, finden Sie auf unserer Informationsseite: Förderungsmöglichkeiten des Fernstudium . Ein Anspruch auf BAföG besteht für Studierende der HFH leider nicht, da Studierende der HFH rechtlich gesehen Teilzeitstudierende sind. Kosten für das Studium können jedoch steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie dazu alles auf Fernstudium steurlich absetzen. Hier finden Sie außerdem Informationen zu den Kosten eines Fernstudiums.

Präsenzveranstaltungen

Die Präsenzveranstaltungen finden ca. 7 bis 10 Mal pro Semester statt – abhängig vom Studiengang. In der Regel finden die Präsenzveranstaltungen freitags (nachmittags) und samstags (vor- und nachmittags) statt.

Zum Teil werden auch Blockveranstaltungen an den Tagen Donnerstag bis Samstag angeboten. Die genaue Terminierung für Ihren Studiengang wird Ihnen frühzeitig zum Semesterbeginn vom Studienzentrum bekannt gegeben.

Grundpraktikum und Hauptpraktikum

Der Nachweis über ein Grund- und Hauptpraktikum ist für ein Bachelorstudium an der HFH erforderlich (Ausnahme: Wirtschaftsrecht online, LL.B.Wirtschaftspsychologie, B.Sc.; Psychologie, B.Sc.). Für ein Masterstudium ist ein Praktikumsnachweis nicht erforderlich.

Zum einen können abgeschlossene und (angefangene) Berufsausbildungen als Grundpraktikum angerechnet werden, vorausgesetzt, deren Dauer betrug mindestens 13 Wochen.

Zum anderen können bisherige Arbeitstätigkeiten zur Anrechnung kommen, soweit diese inhaltlich mit den inhaltlichen Anforderungen des betreffenden Studiengangs übereinstimmen. Für eine individuelle Prüfung reichen Sie im Studierendenservice Ihre Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise ein.

Allgemein muss das Grundpraktikum bis zum Ende des ersten Studienabschnitts nachgewiesen werden.

Ausnahme Wirtschaftsrecht Online (LL.B.):

Dauer: Gemäß § 3 Abs. 2 Praktikumsordnung dauert das reguläre Praktikum in diesem Studiengang 14 Wochen; es wird nicht zwischen Grund- und Hauptpraktikum unterschieden.
Anrechnung: Gemäß § 5 Praktikumsordnung müssen berufliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens einem halben Jahr ausgeführt worden sein und Praktikumsinhalte aufweisen, um angerechnet zu werden.

Für das Hauptpraktikum muss ein Tätigkeitsnachweis eingereicht werden, der berufliche Tätigkeiten von mind. einem halben Jahr ausweist, die inhaltlich im Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang stehen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Anrechnungsbestätigung.

Sollte keine Anrechnung der beruflichen Tätigkeit möglich sein, ist ein Praktikum im Umfang von 10 bis 20 Wochen (je nach Studiengang) zu absolvieren. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gern im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Ausnahme Wirtschaftsrecht Online (LL.B.):

Dauer: Gemäß § 3 Abs. 2 Praktikumsordnung dauert das reguläre Praktikum in diesem Studiengang 14 Wochen; es wird nicht zwischen Grund- und Hauptpraktikum unterschieden.

Anrechnung: Gemäß § 5 Praktikumsordnung müssen berufliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens einem halben Jahr ausgeführt worden sein und Praktikumsinhalte aufweisen, um angerechnet zu werden.

Sonstige Fragen

Das Studium im Rahmen eines Fernstudiums erfolgt hauptsächlich durch selbstständiges Lernen. Dazu werden Ihnen Unterlagen in Form von Studienbriefen an Ihre Wunschadresse gesendet. Die Studienbriefe arbeiten Sie dann selbstständig durch. Das heißt, Sie entscheiden, wann und wo Sie lernen. Somit wird beim Fernstudium eine Vereinbarkeit von Studium, Familie, Beruf und/oder anderen Verpflichtungen gewährleistet.

Unterstützend zum selbstständigen Lernen werden modulbezogene Präsenzveranstaltungen freitags und samstags angeboten. Je nach Studiengang können auch donnerstags Präsenzen stattfinden, das ist jedoch die Ausnahme.
Die zu jedem Modul gehörenden Prüfungsleistungen finden ebenfalls an diesen Tagen in den regionalen Studienzentren statt, wobei Prüfungen in Form von Klausuren stets an Samstagen erfolgen.

Die Flexibilität der Fernlehre hat den Vorteil, dass Sie Ihr Studium berufsbegleitend absolvieren können, sogar neben einem Beruf in Vollzeit ist dies möglich.

Auch weitere Verpflichtungen wie z.B. Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und weitere familiäre Aufgaben sind mit einem Fernstudium weitaus besser vereinbar als mit einem Präsenzstudium – denn in letzterem finden Vorlesungen und Klausuren meist während der Woche statt, was schnell zur organisatorischen Herausforderung werden kann.

Amtliche Beglaubigungen werden von den Verwaltungsbehörden des Bundes oder der Länder, von Ämtern oder Notaren vorgenommen.

Alternativ können Sie in jedem HFH-Studienzentrum oder im Studienservice der HFH-Zentrale in Hamburg (Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg) kostenlos eine Beglaubigung Ihrer Dokumente für den Gebrauch innerhalb der HFH vornehmen lassen.